Verpackungen sammeln im Gelben Sack

Nach der Verpackungsverordnung sind Hersteller und Handel seit 1991 grundsätzlich verpflichtet, Verkaufsverpackungen nach Gebrauch vom Endverbraucher kostenlos zurückzunehmen und anschließend zu verwerten. Auf dieser Grundlage wurde die Duales System Deutschland GmbH (Gelber Sack, Grüner Punkt) eingerichtet. Inzwischen sammeln zehn Duale Systeme in Deutschland gebrauchte Verpackungen.

Die meisten Verkaufsverpackungen sind mit dem Grünen Punkt gekennzeichnet. Einige Verpackungen tragen das Zeichen des Dualen Systems Interseroh (DSI) oder haben gar kein besonderes Lizenzzeichen. Ab dem 1. Januar 2009 ist die Kennzeichnungspflicht aufgehoben und das bekannte Markenzeichen „Der Grüne Punkt“ kann auch von den anderen Wettbewerbern gegen Entgelt genutzt werden.

Der Grüne Punkt Logo

Gelber Sack

Mit dem Gelben Sack erhalten alle Endverbraucher – Privathaushalte und Kleingewerbebetriebe – die Möglichkeit, bestimmte wiederverwertbare Verpackungen zu sammeln. Diese werden im Rahmen einer Haus-zu-Haus-Sammlung im 4-Wochen-Rhythmus abgeholt.

Informationskampagne der dualen Systeme
Mülltrennung-wirkt

Was gehört in den Gelben Sack?

In den Gelben Sack gehören nur Leichtverpackungen aus Kunststoffen, Metallen und Verbundstoffen.

  • Kunststoffe:
    Folien (Tragetaschen, Beutel, Einwickelfolien), Flaschen von Lebensmitteln, Spül-, Wasch-, Körperpflegemitteln, Becher von Milchprodukten, Margarine, Kanister, z.B. Essigkanister, Styropor/geschäumte Verpackungen, wie Schalen für abgepacktes Obst, Gemüse und Fleisch.
  • Metalle:
    Konserven- und Getränkedosen, leere Spraydosen, Verschlüsse (Schraubdeckel, Kronenkorken), Alu-Schalen, Alu-Deckel (z.B. von Joghurtbechern), Aluminiumfolie.
  • Verbundstoffe:
    Getränke- und Milchkartons (das ist ein Materialgemisch, meist aus Papier, Kunststoff und Aluminium), beschichtete Alufolien (z.B. für Butter, Wurst, Käse), Materialgemische aus Kunststoff und Aluminium (z.B. Vakuumverpackungen für Kaffee, Milchpulver, Chipstüten), leere Durchdrückverpackungen von Medikamenten und Blister-Verpackungen (Pappe mit Kunststoff).
  • Übrigens:
    Keine Kanister, Dosen oder Flaschen, in denen schadstoffhaltige Produkte waren, in den Gelben Sack geben (z.B. Motorenöl-Kanister). Diese gehören zu den Problemabfällen.
  • Wiederverwertbare Verpackungen aus Papier und Glas gehören – ob mit oder ohne Grünen Punkt – nicht in den Gelben Sack, sondern in die Papier- bzw. Glascontainer.

Wichtig!
Nur saubere und restentleerte Verpackungen gehören in den Gelben Sack. Verunreinigte Verpackungsabfälle sind nicht wiederverwertbar. Säcke, die verunreinigte Verpackungen oder Hausmüll enthalten, werden bei der Abfuhr nicht mitgenommen.

Verpackungen aus verschiedenen Materialien nicht ineinander stapeln, also nicht den Joghurtbecher in die Konservendose stecken o.ä., damit der Inhalt des Gelben Sackes sortierfähig bleibt.

Zusätzliche Gelbe Säcke benötigt

Zusätzliche Gelbe Säcke sind bei den jeweiligen Bürgermeisterämtern im Landkreis Freudenstadt, beim Bürgerservice des Landratsamtes Freudenstadt und bei den RecyclingCentern erhältlich.

Weitere Abfallarten