Der Restmüll, oder auch Hausmüll kommt in die schwarze Tonne. Diese ist in der kleinsten Größe Pflicht für jeden Haushalt, das heißt, jeder Haushalt wird zur Müllgebühr veranlagt und erhält einen Gebührenbescheid mit der entsprechenden Jahresmüllmarke vom Bürgermeisteramt zugeschickt. Es gibt 35-Liter-, 60-Liter-, 80-Liter-, 120-Liter- und 240-Liter-Behälter.
Zwei oder drei Haushalte auf einem Grundstück können auch gemeinsam einen Restmüllbehälter nutzen, wobei die Gebührenveranlagung für jeden einzelnen Haushalt bestehen bleibt. Auf dem gemeinsamen, entsprechend großen Restmüllbehälter kleben dann zwei oder drei Müllmarken. Sie sparen dadurch zwar Platz, aber keine Gebühren. Außerdem sind Kompromisse nötig, denn aufgrund der festen Behältergrößen 60 Liter, 80 Liter und 120 Liter ist das Behältervolumen meist geringer als die Summe der Müllmarken ergibt. Daher sind auch die Müllmarken-Kombinationen auf einem Behälter begrenzt. Lassen Sie sich in diesem Fall beraten.
Für Mehrfamilienhäuser gibt es Großbehälter zur gemeinsamen Nutzung. Hier erhält nur ein Rechnungsempfänger einen Gebührenbescheid für alle angeschlossenen Haushalte. Bis zu 6 Haushalte können gemeinsam einen 240-Liter-Restmüllbehälter nutzen. Für den 240-l-Behälter gibt es eine Müllmarke. Die Abfuhr findet 4-wöchentlich statt. Hausmüll-Großbehälter mit 660 Litern können für maximal 20 Haushalte und Behälter mit 1100 Litern für maximal 30 Haushalte beantragt werden. Größe und Anzahl der Behälter müssen der Anzahl der Haushalte und dem tatsächlichen Bedarf angepasst sein. 14-tägige Abfuhren sind möglich.
Windeltonne
Sie haben kleine Kinder oder pflegebedürftige Angehörige? Dann können Sie eine ermäßigte Windelmarke und einen Zusatzbehälter beantragen, der allerdings nicht größer als die Restmülltonne sein darf.
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Asche (vollständig auskühlen lassen!), Damenbinden, Feuchttücher, Glühbirnen, Einweghandschuhe, Feinstrumpfhosen, Fotos, Dias, Holzabfälle, Katzenstreu, Lumpen, Porzellanteile, Schuhe (unbrauchbar), Schaumstoff (Kissenfüllstoff), Tapeten, einzelne Tontöpfe, Teppichreste, Videokassetten, Windeln, Wärmflaschen, Zigarettenkippen, -asche, Zahnbürsten u. a. (siehe Abfall-ABC).
Der Behälter muss am Abfuhrtag ab 6:30 Uhr am Straßenrand zur Leerung bereitstehen. Er darf nicht überfüllt werden, der Deckel muss vollständig geschlossen sein – das Einstampfen oder Pressen von Müll ist verboten. Die Abfuhr findet laut Abfuhrplan statt, man kann sich jedoch nicht darauf verlassen, dass das Müllfahrzeug immer zur gleichen Uhrzeit kommt.
Die neue Jahresmüllmarke 2020 kleben Sie auf den Deckel ihres Restmüllbehälters unterhalb der Beschriftung „Landkreis Freudenstadt“ auf (siehe Zeichnung). Entfernen Sie bitte vorher die Jahresmüllmarke 2019 – dies erleichtert die Kontrolle.
Bei Umzügen innerhalb des Landkreises nehmen Sie den Restmüllbehälter mit, wenn das Volumen richtig ist und keine gemeinsame Nutzung mit einem anderen Haushalt vorliegt. Die Biotonne hingegen bleibt immer auf dem Grundstück stehen. Bei Wegzug aus dem Landkreis können Gebühren bei Rückgabe der Müllmarke zurück erstattet werden. Für den Abholauftrag ist die Behälternummer wichtig.
Bestellen Sie die gewünschte Behältergröße bei Ihrem Bürgermeisteramt unter Angabe der bisherigen Behälternummer. Bei einem Wechsel auf ein kleineres Behältervolumen ist eine Gebührenrückerstattung möglich. Bei einem Wechsel auf ein größeres Volumen erhalten Sie einen Gebührenbescheid über die Nachzahlung.
Wenn Sie nur hin und wieder etwas mehr Hausmüll haben, können Sie bei den meisten Bürgermeisterämtern, Ortschaftsverwaltungen und RecyclingCentern gebührenpflichtige Müllsäcke kaufen und diese zur Hausmüllabfuhr bereitstellen. Das Volumen der Müllsäcke beträgt 50 Liter. Zur Gebührenübersicht
Der gesamte Restmüll wird im Restmüllheizkraftwerk Böblingen verbrannt. Die Anlage verbrennt jährlich über 160.000 Tonnen Müll. Betreiber ist ein Zweckverband, dem der Landkreis Freudenstadt angehört. Jeder Zweckverbandspartner verfügt über ein bestimmtes Kontingent: Der Landkreis Freudenstadt ist mit 13.500 Tonnen beteiligt. Informationen über die umweltfreundliche Anlagentechnik und Termine von Führungen finden sich im Internet unter www.rbb.info.
Was zum Restmüll gehört und was nicht, ist manchmal gar nicht so leicht zu unterscheiden. Wertstoffe und Bioabfälle gehören nicht dazu, denn Recycling ist Pflicht. Ebenso wenig haben Problemabfälle (Lösemittel, Batterien, Energiesparlampen) im Hausmüll etwas zu suchen. Auch Bauschutt, Bodenaushub und Baustellenabfälle sind von der Abfuhr ausgeschlossen. Trotz aller Anstrengungen, Abfälle zu vermeiden und Verwertbares auszusortieren, bleibt Restmüll übrig.